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Wissenswertes Archiv
Änderungen im Vereinsrecht 2010
- Erforderliche Satzungsänderungen sollten durch eine bis spätenstens zum Herbst Herbst einzuberufenen außerodentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Bei den anstehenden Mitgliederversammlungen im I. Quartal dieses Jahres könnten die Mitglieder über die notwendigen Änderungen informiert werden, so dass bis zum Herbst eine Meinungsbildung erfolgt sein kann.
- Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Vereinsberatung selbstverständlich zur Verfügung.
Rolf Berndt
DOSB-Vereinsmanager B (Pferdesport)
Vereinsberatung in Nordbaden und Württemberg
Änderungen Teil 1
Neue Vorgaben zum Ehrenamts-Freibetrag
Änderungen Teil 2
Begrenzung der Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstände
Änderungen Teil 3
Abstimmungsmehrheiten
Neue Vorgaben zum Ehrenamts-Freibetrag
Neuer Sportversicherungsvertrag der ARAG 2009
Leitfaden Vereinsrecht - Stand August 2009/
| Jakobskreuzkraut (JKK) - eine tödliche Gefahr für Pferde |
Quelle: AK Jacobskreuzkraut Datum 05.08.2009 |
In letzter Zeit ist auch in unseren Regionen ein explosionsartiges Ausbreiten von Jakobskreuzkraut und anderen Kreuzkrautarten zu verzeichnen.
Dennoch wird die Gefährlichkeit nach wie vor unterschätzt, insbesondere auf Pferdeweiden ist eine zunehmende Vermehrung vor allem von Jakobskreuzkraut zu beobachten.
Mehr Info's, B und Hinweise gibt es auf der Seite: "Arbeitskreis Jacobskreuzkraut e.V.i.G. --> "www.jacobskreuzkraut.de
Infoblatt des AK Jacobskreuzkraut
Flyer des AK Jacobskreuzkraut

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Reiten und Natur + allgemeine Informationen Update 27.06.2009
LPO / WBO / APO
Vereinsberatung
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Pressemitteilung vom 15.05.2008
Haftpflichtversicherung für Pferdesportvereine
Die Versicherungsbüros beim Badischen Sportbund und beim Württembergischen Landessportbund bieten den Pferdesportvereinen auf dessen Antrag eine Erhöhung der Regeldeckungssumme von 1.500.000,-- Euro je Schadenereignis in der ARAG Sport-Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden an.
Deckungssummenerhöhung auf 3.000.000,-- Euro pro Personen- und/oder Sachschäden:
Beitrag je Mitglied 0,60 Euro, Mindestbeitrag 84,-- Euro
Zuschlag für jedes vereinseigene Pferd: 43,30 Euro
Deckungssummenerhöhung auf 5.000.000,-- Euro pro Personen- und/oder Sachschäden:
Beitrag je Mitglied 0,80 Euro, Mindestbeitrag 112,-- Euro
Zuschlag für jedes vereinseigene Pferd 56,80 Euro
Rolf Berndt
(Vereinsberater des Landesverbandes, des Verbandes der Pferdesportvereine Nordbaden und des Württembergischen Pferdesportverbandes)
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